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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden

1. Allgemeines

Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Fauth Gundlach & Hübl GmbH (nachfolgend „Agentur“) gelten ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt werden. Im Übrigen bedürfen von vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichende und/oder diese ergänzende Vereinbarungen der Schriftform. Das Aufheben dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Die Agentur widerspricht hiermit ausdrücklich der Einbeziehung abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden.

Qualifiziert sich das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis als Dauerschuldverhältnis – beispielsweise im Falle einer regelmäßigen Überarbeitung/Pflege der von der Agentur ursprünglich erbrachten aber auch sonstigen Fremdleistungen (Hosting u.a.) –, so hat die Agentur den Kunden über Änderungen dieser Geschäftsbedingungen mit angemessenem Vorlauf von mindestens sechs Wochen vor Eintritt der Änderungen zu informieren (Änderungsmitteilung). Die Änderungen sind wirksam, wenn Änderungen der AGB nicht zu Ungunsten des Kunden erfolgen. Anderenfalls hat der Kunde den Änderungen ausdrücklich zuzustimmen. Stimmt der Kunde den Änderungen nicht zu und ist der Agentur die Fortführung des Vertragsverhältnisses aus sachlichen Gründen, beispielsweise technischen oder wirtschaftlichen Gründen, nicht länger ermöglicht, so ist die Agentur berechtigt, das betreffende Vertragsverhältnis mit einer angemessenen Frist von 3 Monaten zum Ende eines Quartals (31.03, 30.06. etc.) zu kündigen. Auf diese Folge weist die Agentur in ihrer Änderungsmitteilung hin.

2. Vertragsinhalt und -abschluss

Gegenstand des Agenturvertrages sind der jeweilige Projektauftrag des Kunden und entsprechende Auftragsbestätigungen der Agentur, in denen die vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.

Angebote der Agentur im Vorfeld des Vertragsschlusses sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seinen Auftrag nach Zugang bei der Agentur für vier Wochen gebunden.

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Agentur kommt dadurch zustande, dass die Agentur einen ihr vom Kunden übermittelten Projektauftrag (Angebot) annimmt, beispielsweise mittels entsprechender Auftragsbestätigung (Annahme).

3. Vergütung, Leistung

Grundlage der Abrechnung sind die vertraglich vereinbarte Vergütung sowie die jeweils gültige Preisliste der Agentur. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Vorbehaltlich anderweitiger Absprache entsteht der Vergütungsanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwands angemessene Vorschüsse zu verlangen.

Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, werden nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste gesondert abgerechnet. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur.

Der Agentur erwachsene Fremdkosten und Auslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die zunächst erwarteten übersteigen, hat die Agentur den Kunden unverzüglich auf die höheren Kosten unter Angabe der Gründe hinzuweisen.

Fremdkosten, die bei zwischen den Parteien zuvor abgestimmten Maßnahmen entstehen, wie beispielsweise - aber nicht ausschließlich - Saalmieten, Bewirtungskosten, Honorare für Fotografen, Kosten für Ausschnittdienste, Druck- und Versandkosten, Layout-, Satz- und Reprokosten, Kosten für die Ausstattung von Veranstaltungsräumen etc. werden unter Aufschlag einer Handling-Charge von 10 Prozent an den Kunden weiterberechnet.

Auslagen für Kopien, Ausdrucke, Umschläge, Aufkleber etc. werden nach Verbrauch mit 0,10 EUR pro Stück berechnet.

Reisekosten, -auslagen und Übernachtungskosten für auf Wunsch des Kunden durchgeführte Reisen werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Fahrten mit dem PKW ist die Agentur berechtigt, 0,35 € pro Entfernungskilometer zu berechnen.

Etwaige zum Angebotszeitpunkt nicht vorhersehbare Mehraufwendungen, die wegen Maßnahmen des Kunden oder durch vom Kunden gewünschte Projekterweiterungen entstehen, werden gesondert nach Zeitaufwand abgerechnet. Hierzu zählen beispielsweise - aber nicht ausschließlich - erhöhter Organisationsaufwand aufgrund der Erweiterung des Teilnehmerkreises oder kundenseitig bedingte Änderungen von Projektplänen, Inhalten oder Terminen sowie das Beauftragen zusätzlicher Dienstleistungen wie Präsentationen, Texte und Bilder sowie die Hinzunahme weiterer Dienstleistungspartner.

Einwendungen gegen die Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von vier Wochen nach deren Zugang gegenüber der Agentur schriftlich geltend zu machen. Die Rechnung gilt als genehmigt und die Leistung der Agentur als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb der vorgenannten Frist widerspricht.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt der Agentur alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, (a) der Agentur jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner Telefonnummer, seiner E-Mail-Adresse, seines Kontos, seiner Bankverbindung oder ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände schriftlich mitzuteilen, (b) der Agentur einen kompetenten und mit umfassender Verhandlungs- und Abschlussvollmacht ausgestatteten Ansprechpartner zu benennen, der für die Einhaltung der Mitwirkungspflichten Sorge trägt sowie (c) alle ihm bekannt werdenden Umstände, welche die Erbringung von Leistungen durch die Agentur beeinträchtigen können, dieser unverzüglich mitzuteilen.

Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig nachkommt, gehen zu Lasten des Kunden. Ausführungsfristen – soweit zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart – verlängern sich automatisch um den Zeitraum der Verzögerung. Durch die Verzögerung entstehende Mehrkosten kann die Agentur dem Kunden gemäß ihrer aktuellen Preisliste in Rechnung stellen.

Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde den Mitarbeitern der Agentur während der üblichen Geschäftszeiten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder in sonstiger Weise unkorrekt, so sind die Leistungspflichten der Agentur bis zum Zeitpunkt der vollständigen Erbringung dieser Mitwirkungspflichten ausgesetzt.

5. Rücktritt, Kündigung

Im Falle eines gesetzlich zulässigen Rücktritts eines Vertragspartners hat die Agentur Anspruch auf angemessene Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Leistungen und Fremdkosten in von der Agentur jeweils nachgewiesener Höhe. Entsprechendes gilt im Falle der Änderung des Leistungsumfangs im Rahmen eines bereits abgeschlossenen Agentur- bzw. Projektvertrages. Mehrkosten, die durch die Änderung ordnungsgemäß, d.h. nicht mangelhaft ausgeführter, Projektaufträge entstehen, werden dem Kunden mitgeteilt und sind von ihm zu tragen.

Eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ist beiden Parteien grundsätzlich nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ermöglicht.

Die Agentur ist danach insbesondere zu einer Kündigung berechtigt, wenn und soweit (a) bekannt wird, dass ein Auftrag des Kunden offensichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt und/oder (b) sich der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung trotz Mahnung in Verzug befindet und/oder (c) sich der Kunde trotz Mahnung mit einer Zahlung in Verzug befindet und dadurch die gesamte Vertragsdurchführung gefährdet ist.

Rücktritt/Kündigung sind dem jeweils anderen Vertragspartner gegenüber schriftlich zu erklären.

6. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Die Agentur, deren Mitarbeiter und im Einzelfall hinzugezogene Dritte verpflichten sich bzw. sind von der Agentur zu verpflichten, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht bezieht sich sowohl auf den Kunden als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

Unterlagen und andere Informationen, die die jeweils andere Vertragspartei aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf diese nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

7. Nutzungsrechte

Sofern nicht anders vereinbart, überträgt die Agentur dem Kunden nach vollständiger Bezahlung die nicht-exklusiven, unwiderruflichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte für alle bekannten Nutzungsarten an sämtlichen im Rahmen des Vertrages entwickelten Ideen, Vorschlägen und Umsetzungen. Die anderweitige Nutzung einzelner nicht-wesentlicher, generischer Erstellungsleistungen, beispielsweise bestimmte Bestandteile, die nicht den Kern des individuellen Vertragsverhältnisses ausmachen, durch die Agentur bleibt vorbehalten.

8. Genehmigung

Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu prüfen und freizugeben.

Insbesondere ist es die ausschließliche Obliegenheit des Kunden, die rechtliche Zulässigkeit der Erstellungsleistungen der Agentur zu prüfen bzw. überprüfen zu lassen, beispielsweise (aber nicht ausschließlich) in wettbewerbs- und kennzeichenrechtlicher Hinsicht. Die Agentur vermittelt eine externe rechtliche Prüfung nur auf Wunsch des Kunden. Damit verbundene Kosten hat der Kunde zu tragen. Die Agentur weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, aufgrund gesetzlicher Vorgaben in keiner Hinsicht selbst rechtsberatend tätig sein zu dürfen.

9. Termine

Die Agentur bemüht sich stets um die Einhaltung vorab avisierter Termine. Das Nichteinhalten der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung ihm gesetzlich zustehender Rechte, wenn er der Agentur zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

Verzögerungen aufgrund von der Agentur unter keinen Umständen zu vertretender höher Gewalt und/oder aufgrund nicht zu vertretender Betriebsstörungen - beispielsweise in Bezug auf Telekommunikationsdienste, Reiseverbindungen, Logistikdienste etc. - haben keinen Einfluss auf den Bestand des Vertrages. Ausführungsfristen, soweit zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, verlängern sich automatisch um den Zeitraum der Verzögerung.

10. Zahlung

Rechnungen der Agentur sind ab dem Zugang der Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Gelieferte Waren und Leistungen bleiben – soweit zutreffend – bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

11. Gewährleistung, Haftung

Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Werktagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden zunächst das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur ist bei Vorliegen von Mängeln zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt und auch verpflichtet.

Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für alle darauf zurückzuführenden Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht und nur für den vertragstypischen und zum Zeitpunkt der Begründung des Vertragsverhältnisses vorhersehbaren Durchschnittsschaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen. Eine etwaige gesetzliche Haftung bei Körper- und Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

Eine Haftung der Agentur bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten scheidet aus.

12. Haftung bei Inanspruchnahme des Kunden oder der Agentur durch Dritte

Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der kennzeichen- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von der Agentur vorgeschlagenen und mit dem Kunden entwickelten Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von der Agentur vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der deren rechtlicher Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur in diesem Rahmen nicht für Prozesskosten, etwaige Abmahnkosten, eigene Anwaltskosten des Kunden sowie für sonstige Schadensersatzforderungen oder Ansprüche Dritter.

Text-, Bild-, Audio- und Videomaterial wird vorbehaltlich einer gesonderten Abrede vom Kunden digital geliefert. Sämtliche Rechte für geliefertes Material sind vom Kunden zu klären; dies gilt beispielsweise auch für etwaig anfallende GEMA-Gebühren und/oder sonstige Nutzungsgebühren für Ton- und Bildrechte. Diese sind insoweit auch nicht Bestandteil der (Vergütungs-) Kalkulation der Agentur.

Für den Fall, dass die Agentur selbst wegen der Durchführung einer Maßnahme in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde hat der Agentur gegen Nachweis sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen.

13. Spezielle Bedingungen bei der Erstellung von Internet-Auftritten

Für den Verlust kundeneigener Daten haftet die Agentur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist der Höhe nach jedoch auf den Schaden begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden sowie bei Möglichkeit der Wiederherstellung der Daten mit vertretbarem Aufwand entstanden wäre. Insoweit trägt der Kunde selbst dafür die Verantwortung, dass aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten gewährleistet ist. Eine Haftung für Datenverluste aufgrund leichter Fahrlässigkeit der Agentur ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist durch die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht entstanden. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Die Agentur ist für vom Kunden bereitgestellte oder von diesem selbst in seinen Internet-Auftritt eingebundene Inhalte nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, solche Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte die Agentur wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus solchen Inhalten des Internet-Auftritts resultieren, ist der Kunde verpflichtet, die Agentur von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und der Agentur die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

Die Agentur haftet im Übrigen nicht für die - durch die Agentur nicht beeinflussbare - Zuteilung eines vom Kunden gewünschten und/oder beantragten Domainnamens durch die jeweils zuständige Registrierungsstelle.

14. Abwerbeverbot

Beide Vertragspartner dürfen sich gegenseitig keine Mitarbeiter mittelbar oder unmittelbar abwerben. Darüber hinaus ist es den Vertragspartnern untersagt, während des Bestehens eines Anstellungsverhältnisses eines Mitarbeiters beim jeweiligen Vertragspartner, diesen in irgendeiner Form im eigenen Betrieb zu beschäftigen. Die vorerwähnten Einschränkungen gelten nicht, wenn der betreffende Arbeitgeber vor der Beschäftigung des Mitarbeiters beim Vertragspartner seine schriftliche Zustimmung zu dem Vorhaben gegeben hat. Bei Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Regelungen hat die zuwiderhandelnde Vertragspartei an die andere Vertragspartei eine von dieser nach billigem Ermessen zu bestimmende, im Streitfall vom Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Eine Vertragsstrafe wird allerdings nicht geschuldet, sofern der betreffende Vertragspartner bei Einstellung des Mitarbeiters keine Kenntnis von dessen Beschäftigung beim anderen Vertragspartner hatte.

15. Datenschutz

Beide Vertragsparteien stellen sicher, dass die bei ihnen vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen und Datenbestände den einschlägigen Datenschutzgesetzen genügen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten und Datenbeständen.

Beide Vertragsparteien stellen zudem sicher, dass sie im Rahmen der Erfüllung zwischen ihnen begründeter Verträge keine Handlungen vornehmen, die gegen bestehende Datenschutzbestimmungen verstoßen.

Im Übrigen werden beide Vertragsparteien bei der Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Datenschutzpflichten kooperieren und sich gegenseitig die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Sie stimmen zu, in allen Fragen des Datenschutzes mit dem jeweils anderen Vertragspartner und, sofern vom Kunden benannt, mit dessen Datenschutzbeauftragtem zusammenzuarbeiten.

16. Referenz

Die Agentur ist berechtigt, den Kunden nach Abschluss eines Projektes als Referenz zu benennen. Dies umfasst u.a. auch die Nennung des Unternehmensnamens sowie die Darstellung der für den Kunden erbrachten Leistungen (z. B. Webdesign, etc.). Die Agentur darf die erbrachten Leistungen zu Eigenwerbezwecken, insbesondere im Rahmen ihres eigenen Internet-Auftritts, in Präsentationen und in gedruckten Medien, uneingeschränkt nutzen.

17. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Vorschriften des Wiener (UN-) Kaufrechts (CISG).

Als Gerichtsstand wird Wiesbaden vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland (Deutschland) hat.

18. Sonstiges

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an: In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d.h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.

Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar und/oder lückenhaft sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Anstelle der mangelhaften, undurchführbaren oder lückenhaften Bestimmung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.

 

Stand: 01.08.2025

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